Hilfeplanung in den Hilfen zur Erziehung

Projektlaufzeit: 07.2015 – 06.2017

Projektbeschreibung

Die Hilfeplanung ist das Kernverfahren der Hilfen zur Erziehung. Sie ist im SGB VIII als ein prozesshaftes, partizipatives und interaktives Verfahren angelegt, in dem die Leistungs­empfänger:innen als Koprodu­zent:innen ihrer eigenen Fallbearbeitung gelten. Insgesamt ist nur wenig darüber bekannt, inwieweit die Prozesshaftigkeit des Hilfeplanverfahrens genutzt wird, um Hilfen kontinuierlich anzupassen und inwieweit die Angemessen­heit der Leistungserbringung regelmäßig geprüft wird. Weiterhin ist bisher nur in Ansätzen betrachtet, wie die Leistungsempfänger:innen selbst – als Adressat:innen der Hilfe – den Prozess einschätzen und wie sie mit der Fallbearbeitung zufrieden sind.

In dem Projekt „Hilfeplanung in den Hilfen zu Erziehung“ werden im Rahmen eines partizipativen Forschungsansatzes zusammen mit Fachkräften anhand von Fallakten, Beobachtungen und einer Adressat:innenbefragung die fachlichen Zugänge in der Hilfeplanung und der konkreten Fallbearbeitung analysiert und neue Perspektiven entwickelt. Gefragt wird, wie die Hilfeplanung in den jeweiligen Schritten konkret umgesetzt wird. Im Rahmen eines partizipativen Forschungs- und Entwicklungsansatzes befinden sich alle Beteiligten (Wissenschaftler:innen und Fachkräften) in einem gemeinsamen Untersuchungs­prozess.

Team

Das Team des Projektes besteht aus Prof. Dr. Gunther GraßhoffProf. Dr. Wolfgang Schröer, Britta Karner, Anna Renker und Dr. Tanja Rusack.

Kontakt

Britta Karner und Anna Renker

Universität Hildesheim
Institut für Sozial- und Organisationspädagogik
Bühler Campus
Lübecker Str. 1
31141 Hildesheim

Gefördert durch